Das Hexbachtal
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Unterstützen Sie die Bürgerinitiative "Rettet das Hexbachtal" Informationen des Amts für Umweltschutz Bereitschaftserklärung Regenwasserversickerung

Zur Rettung des Hexbachtals gibt es nicht die eine Lösung. Vielmehr ist ein ganzes Maßnahmenbündel  erforderlich, mit dem die Auswirkungen des Kanal(um)baus reduziert und das Tal vor Austrockung geschützt werden kann.
Ein von Anwohnerinnen und Anwohnern durchführbares Handlungskonzept besteht darin, durch häusliche Wasserwirtschaft Regenwasser nicht ungenutzt zu Abwasser werden zu lassen.  Der nachfolgende Text, herausgegeben vom Amt für Umweltschutz der Stadt Essen, zeigt auf, dass und unter welchen Umständen private Maßnahmen ökologisch und ökonomisch nutzbringend sein können.

Unterstützen Sie die Bürgerinitiative "Rettet das Hexbachtal"

So können Sie helfen
  • Besuchen Sie die Bürgerversammlungen
  • Stiften Sie Briefmarken, Fotokopien, Geld
  • Schreiben Sie Leserbriefe gegen die weitere Zerstörung des Hexbachtals und der anderen Teile des Grünzugs "B"
  • Bringen Sie Ihre Fertigkeiten und Möglichkeiten ein zum Schutz unseres Lebensraums
Die Kontaktadressen lauten: 
  • für Mülheim: Friedel Lemke, Dellwigerstr.13, 45475 MH-R Tel. 0208/753416 Email: sigrid.lemke@cityweb.de
  • für Oberhausen: Frank Dekkert, Lepkesfeld 40, 46047 OB Tel. 0208/876582
  • für Essen: Frank Jäger, Majskamp 15, 45356 Essen, Tel. 0201 /694004


 
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Informationen des Amts für Umweltschutz

Das Amt für Umweltschutz
informiert über das
Landesförderprogramm

Initiative
ökologische
und nachhaltige

Wasserwirtschaft NRW

STADT

ESSEN
 
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Initiative ökologische und nachhaltige
Wasserwirtschaft NRW

Das oben genannte Landesprogramm stellt Fördermittel für ökologische Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Verfügung. Private Grundstückseigentümerinnen können für die Umsetzung von Maßnahmen eine Förderung beantragen.
 

Was wird gefördert?

  • Entsiegelungsmaßnahmen

  • 30 DM x qm entsiegelter Fläche; Entsiegelung ist z.B. die Entfernung einer Asphaltdecke im Austausch mit Rasengittersteinen
  • Versickerungsanlagen

  • 30 DM x qm neugestalteter Versickerungsfläche
    Die Förderung ist abhängig von der Größe der Anlage. Beispiel: Versickerungsmulde
    Ausmaße 12m x 3m x 30 DM = 1080 DM
  • Dachbegrünung

  • 30 DM x qm nur für intensive Dachbegrünungen
  • Regenwassernutzungsanlage

  • bis 3000 DM pro Anlage
  • Kleinkläranlagen
  • Für die Verbesserung der Reinigungsleistung werden 750 DM pro angeschlossenen Bewohner gefördert. Beispiel: Bau einer Pflanzenkläranlage, Abwasserteich.
Verfahrensablauf

Das Förderprogramm "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW" wird von der zuständigen Bezirksregierung bearbeitet (für Essen ist das die Bezirksregierung Düsseldorf). Die Städte sammeln die Anträge, prüfen und leiten sie zur Förderung an die Bezirksregierung weiter.

Die Essener Haus- und Grundstückseigentümer/innen müssen folgende Schritte nach den Bestimmungen und Richtlinien des Landesprogrammes beachten:

  1. Zusammenstellung folgender Unterlagen:
    • Antragsformular (erhältlich beim Amt für Umweltschutz)
    • Übersichtskarte Maßstab 1:25.000 (Ausschnitt DIN A 4 Format), erhältlich beim Vermessungs- und Katasteramt, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), Tel.: 88 62 107 oder 88 62 108
    • Lageplan Maßstab 1:2000 (ebenfalls beim Vermessungs- und Katasteramt erhältlich)
    • Bauwerkszeichnung der geplanten Anlage
    • Erläuterungsbericht mit folgenden Angaben: 
      •  Versickerungsart (z.B. Mulde, Rigole)
      • Grundwasserflurabstand (zu erfragen beim Amt für Umweltschutz, Fr. Luft Tel.: 88 59 421)
      • Durchlässigkeit des Untergrundes (ebenfalls zu erfragen beim Amt für Umweltschutz, Frau Luft Tel.: 8859421)
    • Dimensionierung der Versickerungsanlage
    • Kostenaufstellung
  2. Für die Abwicklung gibt es Antragsbögen. Diese sind beim Amt für Umweltschutz erhältlich. Der Antrag ist mit den notwendigen Unterlagen an das Amt für Umweltschutz, Rathaus, 45121 Essen zu senden. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft, an die Untere Wasserbehörde zur Abgabe einer Stellungnahme weitergeleitet und anschließend der Bezirksregierung Düsseldorf zur Förderung eingereicht.
  3. Nach Förderzusage durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird ein Bewilligungsbescheid vom Amt für Umweltschutz an die Grundstückseigentümerinnen gesandt. Das ggf. notwendige wasserrechtliche Genehmigungsverfahren (z.B. für Rigolen) wird eingeleitet.
  4. Nach dem Bau und Durchführung der Maßnahme durch den/die Antragsteller/in muss das Amt für Umweltschutz über die Fertigstellung benachrichtigt werden.
  5. Es folgt die Prüfung der Baurealisierung, bzw. Umsetzung der Maßnahme entsprechend des Antrages durch die Untere Wasserbehörde und das Amt für Umweltschutz.
  6. Anschließend werden die Fördermittel durch das Amt für Umweltschutz an den/die Antragsteller/in ausgezahlt.


Bitte beachten Sie
 
 
-> Die Bezirksregierung entscheidet über die Förderung der Maßnahmen.
-> Bei vorzeitigem Baubeginn entfällt die Förderung.
-> Geben Sie bitte den Baubeginn Ihrer geplanten Maßnahme an.
-> Die Bagatellgrenze beträgt 1000 DM (das bedeutet, dass z. B. eine Fläche von ca. 34 qm entsiegelt werden muss, ansonsten wird die Maßnahme nicht gefördert).
-> Die zur Förderung vorgeschlagenen Entsiegelungsflächen müssen vorher am Kanalnetz (Mischwasserkanalnetz) angeschlossen und nach Umsetzung vollständig abgekoppelt sein.
-> Zum Teil ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren (z. B. für die Anlage von Rigolen) notwendig; die Kosten für das Verfahren betragen je nach Größe der Maßnahme mindestens 150 DM für die Teilnehmer/innen.
-> Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre bestehen bleiben, ansonsten müssen die Förderbeträge zurückgezahlt werden.
-> Die Regenwasserversickerungsanlagen müssen ausreichend dimensioniert sein. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft dürfen durch diese Anlage nicht eintreten.

Halten Sie bitte folgende Abstände aus Sicherheitsgründen ein:

6 m zu unterkellerten Gebäuden, zu anderen Gebäuden und zu den Grundstücksgrenzen 2 m, um Vernässungsschäden zu vermeiden.
 

-> Beachten Sie bitte, dass kein Gefälle zu Gebäuden bestehen darf.

Förderzeitraum

Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2004.

Förderfrist

Die Bewilligung der einzelnen Maßnahmen ist grundsätzlich auf das laufende Jahr begrenzt.

Ansprechpartner

für Entsiegelungsmaßnahmen, Versickerung, Dachbegrünung und Regenwassernutzung sind beim Amt für Umweltschutz
 
Erika Heckmann 88-59 218
Andrea Schuster 88-59 205

 Ansprechpartner

für Kleinkläranlagen sind beim Ordnungsamt, Untere Wasserbehörde
 
Wolfgang Langkau 88-32 327
Ralf Eicker 88-32 329

Antragsbögen sind auch im Internet erhältlich:
www.murI.NRW.de/
Ökologische Wasserwirtschaft

Stadt Essen, Amt für Umweltschutz
Rathaus Porscheplatz, 45121 Essen
 

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4. Februar 2001   Ihre Meinung Your Opinion
Seite gestaltet von Bernhard Vornefeld