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Initiative
ökologische und nachhaltige
Wasserwirtschaft
NRW
Das
oben genannte Landesprogramm stellt Fördermittel für ökologische
Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Verfügung. Private Grundstückseigentümerinnen
können für die Umsetzung von Maßnahmen eine Förderung
beantragen.
Was
wird gefördert?
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Entsiegelungsmaßnahmen
30
DM x qm entsiegelter Fläche; Entsiegelung ist z.B. die Entfernung
einer Asphaltdecke im Austausch mit Rasengittersteinen
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Versickerungsanlagen
30
DM x qm neugestalteter Versickerungsfläche
Die
Förderung ist abhängig von der Größe der Anlage. Beispiel:
Versickerungsmulde
Ausmaße
12m x 3m x 30 DM = 1080 DM
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Dachbegrünung
30
DM x qm nur für intensive Dachbegrünungen
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Regenwassernutzungsanlage
bis
3000 DM pro Anlage
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Kleinkläranlagen
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Für
die Verbesserung der Reinigungsleistung werden 750 DM pro angeschlossenen
Bewohner gefördert. Beispiel: Bau einer Pflanzenkläranlage, Abwasserteich.
Verfahrensablauf
Das
Förderprogramm "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft
NRW" wird von der zuständigen Bezirksregierung bearbeitet (für
Essen ist das die Bezirksregierung Düsseldorf). Die Städte sammeln
die Anträge, prüfen und leiten sie zur Förderung an die
Bezirksregierung weiter.
Die
Essener Haus- und Grundstückseigentümer/innen müssen folgende
Schritte nach den Bestimmungen und Richtlinien des Landesprogrammes beachten:
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Zusammenstellung
folgender Unterlagen:
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Antragsformular
(erhältlich beim Amt für Umweltschutz)
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Übersichtskarte
Maßstab 1:25.000 (Ausschnitt DIN A 4 Format), erhältlich beim
Vermessungs- und Katasteramt, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), Tel.: 88
62 107 oder 88 62 108
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Lageplan
Maßstab 1:2000 (ebenfalls beim Vermessungs- und Katasteramt erhältlich)
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Bauwerkszeichnung
der geplanten Anlage
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Erläuterungsbericht
mit folgenden Angaben:
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Versickerungsart
(z.B. Mulde, Rigole)
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Grundwasserflurabstand
(zu erfragen beim Amt für Umweltschutz, Fr. Luft Tel.: 88 59 421)
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Durchlässigkeit
des Untergrundes (ebenfalls zu erfragen beim Amt für Umweltschutz,
Frau Luft Tel.: 8859421)
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Dimensionierung
der Versickerungsanlage
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Kostenaufstellung
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Für
die Abwicklung gibt es Antragsbögen. Diese sind beim Amt für
Umweltschutz erhältlich. Der Antrag ist mit den notwendigen Unterlagen
an das Amt für Umweltschutz, Rathaus, 45121 Essen zu senden. Die Unterlagen
werden auf Vollständigkeit geprüft, an die Untere Wasserbehörde
zur Abgabe einer Stellungnahme weitergeleitet und anschließend der
Bezirksregierung Düsseldorf zur Förderung eingereicht.
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Nach Förderzusage
durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird ein Bewilligungsbescheid
vom Amt für Umweltschutz an die Grundstückseigentümerinnen
gesandt. Das ggf. notwendige wasserrechtliche Genehmigungsverfahren (z.B.
für Rigolen) wird eingeleitet.
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Nach dem
Bau und Durchführung der Maßnahme durch den/die Antragsteller/in
muss das Amt für Umweltschutz über die Fertigstellung benachrichtigt
werden.
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Es folgt
die Prüfung der Baurealisierung, bzw. Umsetzung der Maßnahme
entsprechend des Antrages durch die Untere Wasserbehörde und das Amt
für Umweltschutz.
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Anschließend
werden die Fördermittel durch das Amt für Umweltschutz an den/die
Antragsteller/in ausgezahlt.
Bitte
beachten Sie
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Die
Bezirksregierung entscheidet über die Förderung der Maßnahmen. |
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Bei
vorzeitigem Baubeginn entfällt die Förderung. |
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Geben
Sie bitte den Baubeginn Ihrer geplanten Maßnahme an. |
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Die
Bagatellgrenze beträgt 1000 DM (das bedeutet, dass z. B. eine Fläche
von ca. 34 qm entsiegelt werden muss, ansonsten wird die Maßnahme
nicht
gefördert). |
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Die zur Förderung
vorgeschlagenen Entsiegelungsflächen müssen vorher am Kanalnetz
(Mischwasserkanalnetz) angeschlossen und nach Umsetzung vollständig
abgekoppelt sein. |
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Zum Teil ist
ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren (z. B. für die Anlage
von Rigolen) notwendig; die Kosten für das Verfahren betragen je nach
Größe der Maßnahme mindestens 150 DM für die Teilnehmer/innen. |
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Die geförderten
Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre bestehen bleiben, ansonsten
müssen die Förderbeträge zurückgezahlt werden. |
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Die Regenwasserversickerungsanlagen
müssen ausreichend dimensioniert sein. Beeinträchtigungen der
Nachbarschaft dürfen durch diese Anlage nicht eintreten.
Halten Sie bitte
folgende Abstände aus Sicherheitsgründen ein:
6 m zu unterkellerten
Gebäuden, zu anderen Gebäuden und zu den Grundstücksgrenzen
2 m, um Vernässungsschäden zu vermeiden.
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Beachten Sie
bitte, dass kein Gefälle zu Gebäuden bestehen darf. |
Förderzeitraum
Das Förderprogramm
läuft
bis 31.12.2004.
Förderfrist
Die Bewilligung
der einzelnen Maßnahmen ist grundsätzlich auf das laufende Jahr
begrenzt.
Ansprechpartner
für Entsiegelungsmaßnahmen,
Versickerung, Dachbegrünung und Regenwassernutzung sind beim Amt für
Umweltschutz
| Erika Heckmann |
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88-59 218 |
| Andrea Schuster |
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88-59 205 |
Ansprechpartner
für Kleinkläranlagen
sind beim Ordnungsamt, Untere Wasserbehörde
| Wolfgang Langkau |
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88-32 327 |
| Ralf Eicker |
|
88-32 329 |
Antragsbögen
sind auch im Internet erhältlich:
www.murI.NRW.de/
Ökologische
Wasserwirtschaft
Stadt Essen,
Amt für Umweltschutz
Rathaus Porscheplatz,
45121 Essen
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